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   VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402   

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VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402 (https://dejure.org/2006,11332)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2006 - 3 CE 06.1402 (https://dejure.org/2006,11332)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1402 (https://dejure.org/2006,11332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlkriterien bei einer Stellenbesetzung nach Maßgabe der Beförderungsrichtlinie der bayerischen Polizei (RBefPol); Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung auf dienstliche Beurteilungen; Umfang des Bewertungsspielraums des Dienstherrn; Hinreichender ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; RBefPol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; RBefPol
    Beförderungen: Die Wirkung einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren endet mit der Erledigung der Hauptsache, Dienstpostenbesetzung - Grundsatz der Bestenauslese, Leistungsprinzip, Beförderungsrichtlinie der bayerischen Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 286
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347

    Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    An der im Verfahren Az. : 3 CE 06.1347 geäußerten Rechtsauffassung zur Zulässigkeit der Anwendung des Rangzahlsystems werde im Übrigen ausdrücklich festgehalten.

    Diese Beförderungsrichtlinien sind jedoch, was der Senat ebenfalls mit Beschluss vom 28. August 2006 (Az.: 3 CE 06.1347) entschieden hat, mit dem Grundsatz der Bestenauslese nicht vereinbar und daher als alleinige Grundlage für die Auswahlentscheidungen nicht heranziehbar.

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG vom 28.10.2004 BVerwGE 122, 147).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    Bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen können - vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern - erkennbare positive oder negative Entwicklungstendenzen den Ausschlag geben (BVerwG vom 27.2.2003, DÖD 2003, 202).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    (BVerwG vom 25.9.2002, ZBR 2004, 260).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    Zur Wahrung der Chancengleichheit bei der Bewerberauswahl hat die Beachtung des in der Ausschreibung festgelegten Anforderungsprofils Gewicht; es bleibt für den Dienstherrn bei der Auswahl der Bewerber verbindlich (BVerwGE 115, 58).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    In seiner Entscheidung vom 21. Januar 2005 - Az. 3 CE 04.2899 (BayVBI 2006, 91 = NVwZ-RR 2006, 346) schließlich hat er die dortige ebenfalls den Bereich der Polizei betreffende Auswahlentscheidung u.a. mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für rechtsfehlerhaft erachtet, weil bei der vor der Neufassung der RBefPol mit Wirkung vom 1. September 2004 gebotenen Rangzahlberechnung stets -und nicht nur bei Gleichstand bei der letzten Beurteilung - auch die vorletzte Beurteilung einbezogen wurde.
  • VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341

    Beamtenrecht, Teilzeitbeschäftigung, unterschiedliche Berechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2004 (Az.: 3 B 99.2341), das die Frage der Gültigkeit des § 13 Abs. 2 LbV a.F. betraf, hatte der Senat zu entscheiden, ob die für Teilzeitbeschäftigte ungünstigere Berechnung von Dienstzeiten bei Beförderungen eine sog. "mittelbare Diskriminierung" darstellt.
  • VGH Bayern, 24.01.2000 - 3 CE 99.2738
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    In seiner Entscheidung vom 24. Januar 2000 (Az.: 3 CE 99.2738) hatte der Senat bereits Zweifel angemeldet, ob die - schematische - Auswahl nach der "niedrigsten Rangzahl" mit dem Gebot der Bestenauslese vereinbar sei und eine zusätzliche Würdigung des Leistungsbildes der Konkurrenten anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere hinsichtlich des Anforderungsprofils des Dienstpostens und etwaiger Besonderheiten in der Entwicklung des jeweiligen Leistungsprofils der Bewerber für geboten erachtet.
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 3 B 99.1669
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    Bezogen auf die ähnlich strukturierten Beförderungsrichtlinien für den Bereich der allgemeinen inneren Staatsverwaltung hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 5. April 2001 (Az.: 3 B 99.1669) unter dem Blickwinkel der "Belohnungsfunktion" einer Beförderung eine Rangfolgebildung aus den Faktoren der doppelt gewichteten letzten Beurteilung, der vorletzten Beurteilung und der Reihenfolge der Ernennungszeitpunkte noch als hinreichend leistungsbezogen, weil den Beamten motivierend, angesehen und als vom Bewertungsspielraum des Dienstherrn gedeckt, mithin als rechtlich vertretbar gebilligt.
  • VG Regensburg, 25.07.2005 - RN 1 E 05.943
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
    Eine frühere Auswahlentscheidung, die mit umgekehrten Ergebnis geendet hatte, war vom Verwaltungsgericht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung als rechtsfehlerhaft beanstandet worden, das Rangzahlsystem, das der Antragsgegner nach Maßgabe der Beförderungsrichtlinie der bayerischen Polizei (RBefPol) anwende, sei mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vereinbar (Beschluss vom 25.7.2005 Az.: RN 1 E 05.943).
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen

    Der BayVGH habe mit Beschlüssen vom 28. Juni 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) festgestellt, dass die RBestPol unwirksam seien.

    In den Beschlüssen vom 28. August 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) hat der Senat das rangzahlabhängige Beförderungssystem mit dem Prinzip der Bestenauslese für nicht vereinbar erachtet.

  • VG Düsseldorf, 10.01.2012 - 2 L 1760/11

    Auswahlentscheidung inhaltliche Ausschöpfung Hilfskriterium Dienstalter

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1402 -, juris, zur Voraussetzung eines Mindestdienstalters.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. August 2006, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1996 - 10 B 13738/95 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 L 119/05 -, juris.

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

    Angesichts der beträchtlichen Zeitdauer, die sowohl der Antragsteller als auch der Beigeladene im aktiven Dienst verbracht haben, kann einer Examensnote - wenn überhaupt - nur die Qualität eines sehr nachrangig heranziehbaren Kriteriums zu zukommen (s. VGH vom 28.8.2006 Az.: 3 CE 06.1402, BayVBl 2007, 19).
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